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   BFH, 17.10.1990 - I R 47/87   

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https://dejure.org/1990,5827
BFH, 17.10.1990 - I R 47/87 (https://dejure.org/1990,5827)
BFH, Entscheidung vom 17.10.1990 - I R 47/87 (https://dejure.org/1990,5827)
BFH, Entscheidung vom 17. Oktober 1990 - I R 47/87 (https://dejure.org/1990,5827)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1991, 773
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 24.01.1990 - I R 157/86

    Form der Vereinbarung zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihrem beherrschenden

    Auszug aus BFH, 17.10.1990 - I R 47/87
    Das Fehlen einer schriftlichen Änderungsvereinbarung spricht - wie der Senat mit Urteil vom 24. Januar 1990 I R 157/86 (BFHE 160, 225, BStBl II 1990, 645) erneut erkannt hat - nicht notwendigerweise gegen die Annahme einer klaren und von vornherein abgeschlossenen Vereinbarung.

    Es kann dabei keinen Unterschied machen, ob die gegenüber dem Anstellungsvertrag weitergehende Vergütung in einer Sondervergütung oder, wie im Fall des BFH-Urteils in BFHE 160, 225, BStBl II 1990, 645, in erhöhten Gehaltszahlungen besteht.

  • BFH, 24.05.1989 - I R 90/85

    Zur Frage einer klaren und von vornherein abgeschlossenen Vereinbarung zwischen

    Auszug aus BFH, 17.10.1990 - I R 47/87
    Bei einem beherrschenden Gesellschafter kann die Vermögensminderung auch in einem Entgelt bestehen, das die Gesellschaft an den Gesellschafter zahlt bzw. zu zahlen hat, obwohl es hierfür an einer klaren und von vornherein abgeschlossenen Vereinbarung fehlt (vgl. BFH-Urteil vom 24. Mai 1989 I R 90/85, BFHE 157, 168, BStBl II 1989, 800).

    Eine Vereinbarung ist im Sinne der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. Urteil in BFHE 157, 168, BStBl II 1989, 800 m. w. N.) dann klar und von vornherein getroffen, wenn ein außenstehender Dritter zweifelsfrei erkennen kann, daß die Leistung der Gesellschaft aufgrund einer entgeltlichen Vereinbarung mit dem Gesellschafter erbracht wurde.

  • BFH, 15.12.1965 - I 193/62 S

    Rückstellung für Versorgungsleistungen einer Gesellschaft mit beschränkter

    Auszug aus BFH, 17.10.1990 - I R 47/87
    Der Senat hat in dieser Entscheidung die im BFH-Urteil vom 15. Dezember 1965 I 193/62 S (BFHE 84, 557, BStBl III 1966, 202) vertretene Auffassung aufgegeben, wenn ein schriftlicher Anstellungsvertrag bestehe, stelle das darin genannte Gehalt die vereinbarte Arbeitsvergütung dar.

    Der Senat weicht im übrigen nicht von den BFH-Urteilen in BFHE 84, 557, BStBl III 1966, 202, und vom 8. Januar 1969 I R 26/67 (BFHE 95, 1, BStBl II 1969, 268) ab, da diesen Urteilen anders gelagerte Sachverhalte zugrunde lagen.

  • BFH, 22.02.1989 - I R 9/85

    1. Zu den Voraussetzungen einer verdeckten Gewinnausschüttung - 2. Keine

    Auszug aus BFH, 17.10.1990 - I R 47/87
    Eine verdeckte Gewinnausschüttung i. S. des § 6 Abs. 1 Satz 2 KStG 1968/1975 ist bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung (verhinderte Vermögensmehrung), die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und in keinem Zusammenhang mit einer Ausschüttung steht (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 22. Februar 1989 I R 9/85, BFHE 156, 428, BStBl II 1989, 631).
  • BAG, 17.05.1978 - 5 AZR 132/77

    Erhöhung der Gehälter - Betriebseinheitliche Regelung - Grundsatz der

    Auszug aus BFH, 17.10.1990 - I R 47/87
    Der Senat verkennt nicht, daß die Gesellschafter-Geschäftsführer der Klägerin aus der langjährigen Zahlung von Sondervergütungen nach einheitlichen Grundsätzen an die Arbeitnehmer der Klägerin keine Rechtsansprüche auf solche Zahlungen an sich herleiten können (vgl. Bundesarbeitsgericht - BAG -, Urteil vom 17. Mai 1978 5 AZR 132/77, Der Betrieb - DB - 1978, 1887, und Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 49. Aufl. 1990, Einführung vor § 611 Anm. 2 a gg und § 611 Anm. 9 b).
  • BFH, 05.10.1977 - I R 230/75

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei vom Erfolg des Unternehmens abhängigen

    Auszug aus BFH, 17.10.1990 - I R 47/87
    Die Überlassung eines PKW für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte an die Gesellschafter-Geschäftsführer ist ebenfalls nicht als verdeckte Gewinnausschüttung anzusehen, da sie üblicherweise auch einem fremden Geschäftsführer ohne besondere Vereinbarung im Rahmen des Arbeitsverhältnisses gewährt wird (BFH-Urteile vom 21. August 1962 I 255/60, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Körperschaftsteuergesetz, § 6 Abs. 1 Satz 2, Rechtsspruch 70, und vom 5. Oktober 1977 I R 230/75, BFHE 124, 164, BStBl II 1978, 234, 236).
  • BFH, 30.01.1985 - I R 37/82

    Zu den Voraussetzungen einer klaren, eindeutigen und im voraus getroffenen

    Auszug aus BFH, 17.10.1990 - I R 47/87
    Die Verträge der Klägerin mit ihren Gesellschaftern sind auch im übrigen im Sinne der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung als "klar" anzusehen, da es die mündlich getroffene Entgeltsvereinbarung ermöglicht, die Höhe der von der Kapitalgesellschaft zu entrichtenden Vergütung allein durch Rechenvorgänge zu ermitteln (vgl. BFH-Urteil vom 30. Januar 1985 I R 37/82, BFHE 143, 263, BStBl II 1985, 345).
  • BFH, 08.01.1969 - I R 26/67

    Beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer - Umsatzabhängige Bezüge -

    Auszug aus BFH, 17.10.1990 - I R 47/87
    Der Senat weicht im übrigen nicht von den BFH-Urteilen in BFHE 84, 557, BStBl III 1966, 202, und vom 8. Januar 1969 I R 26/67 (BFHE 95, 1, BStBl II 1969, 268) ab, da diesen Urteilen anders gelagerte Sachverhalte zugrunde lagen.
  • BFH, 21.08.1962 - I 255/60 U

    Ermittlung der Einkünfte eines Gesellschafters unter Einbeziehung des

    Auszug aus BFH, 17.10.1990 - I R 47/87
    Die Überlassung eines PKW für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte an die Gesellschafter-Geschäftsführer ist ebenfalls nicht als verdeckte Gewinnausschüttung anzusehen, da sie üblicherweise auch einem fremden Geschäftsführer ohne besondere Vereinbarung im Rahmen des Arbeitsverhältnisses gewährt wird (BFH-Urteile vom 21. August 1962 I 255/60, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Körperschaftsteuergesetz, § 6 Abs. 1 Satz 2, Rechtsspruch 70, und vom 5. Oktober 1977 I R 230/75, BFHE 124, 164, BStBl II 1978, 234, 236).
  • BFH, 13.11.1996 - I R 53/95

    Unregelmäßige Gehaltszahlungen als vGA

    Soweit die Rechtsprechung ausnahmsweise die Ernstlichkeit einer Vereinbarung trotz ihrer tatsächlichen Nichtdurchführung bejaht hat (vgl. BFH-Urteile vom 17. Oktober 1990 I R 47/87, BFH/NV 1991, 773; vom 4. Dezember 1991 I R 63/90, BFHE 166, 279, BStBl II 1992, 362; vom 17. September 1992 I R 89-- 98/91, BFHE 169, 171, BStBl II 1993, 141; in BFHE 175, 253, BStBl II 1994, 952), handelt es sich um Fälle, in denen andere Umstände für die Ernstlichkeit sprachen.
  • FG Saarland, 05.04.1994 - 1 K 102/93

    Körperschaftsteuer; Vereinbarung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld

    Dies folge auch aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - (vom 17. Oktober 1990, BFH/NV 1991, 773).

    Eine "klare und eindeutige" Vereinbarung i.S. dieser Rechtsprechung setzt nicht unbedingt die Schriftform voraus; der Nachweis der Existenz einer solchen Absprache kann vielmehr auf jede nach außen erkenn- und nachvollziehbare Art und Weise erfolgen (BFH, Urteil vom 18. Mai 1972 I R 165/70, BFHE 106, 69 , BStBl. II 1972, 721; vom 17. Oktober 1990 I R 47/87, BFH/NV 1991, 773).

  • FG Saarland, 21.05.2001 - 1 K 326/97

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch Buchungsfehler und Geschäftsführergehalt?

    Eine "klare und eindeutige" Vereinbarung im Sinne der vorgenannten Rechtsprechung setzt nicht unbedingt die Schriftform voraus; der Nachweis der Existenz einer solchen Absprache kann vielmehr auf jede nach außen erkenn- und nachvollziehbare Art und Weise erfolgen (BFH vom 18. Mai 1972, I R 165/70, BStBl II 1972, 721; vom 17. Oktober 1990 I R 47/87, BFH/NV 1991, 773), so z.B. auch durch die Art und Weise, wie die Vertragsbeteiligten die entsprechende Vereinbarung tatsächlich handhaben.
  • FG München, 15.10.1997 - 5 K 1701/92

    Kfz-Aufwendungen als Betriebsausgaben; Fahrten naher Angehöriger mit

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  • FG Niedersachsen, 19.10.1999 - 6 K 4/97

    Fördermittel; Gehaltszahlungen sind keine vGA trotz fehlender Befreiung von § 181

    Ob die mündliche Vereinbarung, die wegen der dauernden Übung von mehreren Jahren, sich als klar und eindeutig erweist, aufgrund der fehlenden Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot zivilrechtlich unwirksam war, kann letztlich dahingestellt bleiben (vgl. BFH-Urteil vom 17.10.1990 I R 47/87 , BFH/NV 1991, 773; Niedersächsisches Finanzgericht, VI 687/96, EFG 1999, 187).
  • FG Saarland, 13.10.1997 - 1 K 190/95

    Übertragung von Zero-Bonds-Wertpapieren als vGA

    Eine solche Vereinbarung muß nicht schriftlich abgefaßt sein (BFH, Urteil vom 17. Oktober 1990 1 R 47/87, BFH/NV 1991, 773).
  • FG Niedersachsen, 08.09.1998 - VI 687/96

    Körperschaftsteuer; Urlaubs- und Weihnachtsgratifikation an

    Es kann dabei keinen Unterschied machen, ob die gegenüber dem Anstellungsvertrag weitergehende Vergütung in einer Sondervergütung oder erhöhten Gehaltszahlung besteht (vgl. BFH-Urteil vom 17.10.1990 I R 47/87, BFH/NV 1991, 773).
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